Nun ist es amtlich. Was viele schon vermutet haben, hat das Bundesverfassungsgericht nun auch bestätigt. Der Berliner Mietendeckel ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und daher nichtig. Da der Bund bereits 2015 die Mietpreisbremse beschlossen hatte, liege die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich bei ihm. Ich selbst gehöre zu den Unterzeichnern der Verfassungsbeschwerde. Was vom Mietendeckel nun übrig bleibt, ist ein riesiger Scherbenhaufen, den der rot-rot-grüne Senat angerichtet hat mit zutiefst enttäuschten Mietern und einem Chaos auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Die Wohnungsknappheit in Berlin hat sich noch einmal verschärft und Investoren ziehen sich ins Berliner Umland zurück. Neubau und Sanierung sind abgesagt. Doch damit nicht genug, der Berliner Senat hat seine Bürger entgegen massivster Bedenken wohlwissend in diese Situation gebracht. Er hatte die Mieter aufgefordert, die gesparte Miete zunächst zurückzulegen bis das Verfassungsgericht ein abschließendes Urteil gefällt hat. Das war und ist verantwortungslos.
Die Entscheidung aus Karlsruhe muss ein Weckruf sein. Wir müssen weg von Ideologie und dem Ausspielen von Vermietern und Mietern. Nicht gegeneinander, sondern nur im Miteinander können wir die Probleme steigender Mieten in den Griff bekommen. Auch auf dem Wohnungsmarkt gelten die Gesetze der sozialen Marktwirtschaft. Eine Entspannung ist nur zu erreichen durch ein ausreichendes Angebot an Wohnraum, also intensiven Wohnungsneubau. Dafür bedarf es attraktiver rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen und einer aktiven Flächenpolitik durch den Staat. Flankierend braucht es sozialen Wohnungsbau, um insbesondere für einkommensschwache Haushalte bezahlbaren Wohnraum bereit zu stellen. Nichts davon hat der Berliner Senat in den letzten Jahren gemacht, sondern stattdessen einen ideologischen Feldzug begonnen. Die Verlierer dieser verantwortungslosen Politik sind nun die Mieter in Berlin. Laut Berichten der Sparkassen in Berlin haben gut 47 % der Mieter das ersparte Geld nicht zurückgelgt. Nun haben die Vermieter einen Anspruch, den „ersparten“ Mietenanteil zurückzufordern. Um soziale Härten abzumildern, will der Berliner Senat deshalb ein Hilfsprogramm für die in Not geratenen Mieter auflegen, aus dem die offene Beträge erstattet werden sollen. Damit werden nun auch die Steuerzahler für diese völlig verfehlte Politik zur Kasse gebeten.