Die Digitalisierung ist ein Innovationstreiber auch im Verkehrsbereich zum Beispiel durch plattformgestützte Geschäftsmodelle und gebündelte Verkehrsdienstleistungen, im Sinne des „Pooling“, in der die Wegstrecken mehrerer Fahrgäste gebündelt werden. Diese Mischform zwischen ÖPNV und Individualverkehr quasi auf Abruf ist ein innovatives Konzept zur Gestaltung der Verkehrswende und der Anpassung der Mobilität an die Bedürfnisse der Nutzer. Innovative Echtzeitkonzepte und Algorithmen stellen dabei Effizienz sicher und ermöglichen neue Ansätze. Diese Art von Beförderung fand bisher im Personenbeförderungsrecht nicht statt und wurde dementsprechend unterschiedlich zugeordnet, so dass auch Rechtsunsicherheiten bestand.
Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetz, die wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, wird jetzt eine rechtssichere Genehmigungsgrundlage geschaffen. Die „Pooling“-Fahrten unterliegen nun dem Personenbeförderungsrecht. Gleichzeitig entlasten wir das Taxigewerbe durch die Abschaffung der Ortskundeprüfung und die Ersetzung durch den Einsatz geeigneter Navigationstechnik. Damit schaffen wir auch ein Stück weit mehr Wettbewerbsgleichheit. Zudem können kommunal Tarifkorridore für Bestellfahrten und Streckentarife für häufig frequentierte Ziele (Flughafen, Bahnhof, Messen) eingeführt werden. Dies steigert den Wettbewerb und erhöht die Kostentransparenz für die Fahrgäste. Im vorab viel diskutierten Gesetzentwurf konnte so mehr Rechtssicherheit für moderne Mobilitätsformen geschaffen werden, gleichzeitig wurden Erleichterungen für das Taxigewerbe erreicht, das wirtschaftlich zuletzt erheblich unter Druck geraten ist.