Im September 2020 hat der Landesvorstand auf meine Initiative hin einstimmig einen Antrag beschlossen, in dem die Erweiterung und Stärkung der Ermittlungskompetenzen der Bundespolizei sowie klare Zuständigkeiten insbesondere bei illegalen Einreisen gefordert wurden. Vorausgegangen war eine enorme personelle Verstärkung der Bundespolizei im Rahmen der Sicherheitsoffensive der Union, von der auch Hamburg mit rd. 220 zusätzlichen Stellen bei der Bundespolizei enorm profitiert hat. Die Bundespolizei ist mit ihrer Zuständigkeit für die Sicherheit am Hauptbahnhof, an allen weiteren Fernbahnhöfen, den S-Bahnhöfen und dem Hamburg Airport eine wichtige Säule der Hamburger Sicherheitsarchitektur. Diese Forderungen werden mit dem Entwurf des „Gesetzes zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei“, das diese Woche erstmals im Bundestag beraten wurde, fast vollständig umgesetzt.
Das aktuelle Bundespolizeigesetz ist bereits seit 1994 gültig und bedurfte dringend der Modernisierung, um die Arbeit der Bundespolizei an die Anforderungen der heutigen Zeit anzupassen und effektiver zu gestalten.
Die wichtigsten Änderungen:
- Die Bundespolizei erhält die Befugnis der präventiven Telekommunikationsüberwachung, um in ihrem Bereich Straftaten zum Beispiel im Bereich der Schleuserkriminalität oder der bahnpolizeilich relevanten Bandenkriminalität effektiver zu verfolgen bzw. zu verhindern.
- Fast noch wichtiger ist die Erlaubnis zur so genannten Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung), also die Überwachung verschlüsselter Telefonate, die aktiv verschlüsselt werden oder wie bei gängigen Anbietern wie Skype oder Whatsapp standardmäßig verschlüsselt sind. Diese Kommunikationsformen sind gerade bei grenzüberschreitender organisierter Kriminalität sehr beliebt.
- Eine weitere Befugnis ist die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Endgeräten, um eine Standortbestimmung von Verdächtigen vorzunehmen.
- Zukünftig darf die Bundespolizei polizeiliche Maßnahmen auch bei Verbrechen ergreifen. Bisher war sie nur für Vergehen zuständig und musste bei Verbrechen an die Landespolizei übergeben.
Dies führte häufiger dazu, dass bei laufenden Ermittlungen ein Wechsel der Zuständigkeiten erfolgte, was zu Verzögerungen und Erkenntnisverlusten führen kann.
- In Zukunft wird die Bundespolizei für polizeiliche Maßnahmen an Bahnstrecken und Flughäfen zuständig sein, die zum Beispiel im Bereich von Drohnenangriffen zur Anwendung kommen können. Als Berichterstatter im Innenausschuss für Luftsicherheit habe ich mich hier für eine Effektivierung der polizeilichen Abwehr eingesetzt, da unbefugter Drohnenbetrieb an Flughäfen deutlich zugenommen hat und neben den gravierenden Gefahren auch hohe wirtschaftliche Schäden verursacht.
- Ganz zentral ist, dass die Bundespolizei künftig auch für die Strafverfolgung bei unerlaubten Aufenthalten zuständig ist. Einreisende kommen oft entweder über die Fernverkehrsbahnhöfe und/oder Flughäfen nach Deutschland oder werden auch beim Grenzübertritt nach Deutschland durch den Grenzschutz (Bundespolizei) angetroffen. Jede Person, die unerlaubt nach Deutschland einreist, begeht nach § 14 Aufenthaltsgesetz eine Straftat (unerlaubte Einreise). Die Bundespolizei, die diese Personen antrifft, musste die Personen und die anhängenden Ermittlungsvorgänge an die zuständigen Behörden der Länder übergeben. Dadurch kommt es zu erheblichen Informationsverlusten sowie Mehrfacharbeit der Behörden aus Bund und Ländern. Mit der neuen Befugnis gibt es bei illegalen Einreisen künftig eine Fallbehandlung aus einer Hand.
Diese Neuerungen werden die Arbeit der Bundespolizei erleichtern und die Sicherheit nicht nur an Bahnhöfen und Flughäfen, für die die Bundespolizei zuständig ist, spürbar erhöhen. Selbstverständlich ist im Gesetz klar definiert, in welchen Fällen und unter welchen Rahmenbedingungen die Bundespolizei die neuen Befugnisse nutzen darf. Eine flächendeckende Überwachung unbescholtener Bürger wird damit nicht möglich.
Ich freue mich, dass wir dieses wichtige Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschieden werden und die SPD von der Notwendigkeit der Reformen überzeugen konnten. Eine wichtige Maßnahme, die mit der SPD leider nicht durchsetzbar war, ist die die verstärkte Nutzung biometrischer Daten bei der Verbrechensbekämpfung, die sog. Intelligente Videotechnik, mit der Straftäter, die zur Fahndung ausgeschrieben sind, automatisch identifiziert erkannt und identifiziert werden können, wenn sie sich an Bahnhöfen und Flughäfen aufhalten. Dies ist ein Thema, das im bevorstehenden Bundestagswahlkampf eine wichtige innenpolitische Rolle spielen wird.