Mit dem in dieser Woche verabschiedeten Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien unterstützen wir Familien gleich in doppelter Weise, indem wir Familien steuerlich entlasten und das Kindergeld ab kommenden Jahr erhöhen. Zu diesem Zweck erhöhen wir den Kinderfreibetrag. Dieser beträgt ab kommenden Jahr 8.388 Euro je Kind. Das Kindergeld wird zeitgleich um 15 Euro pro Kind erhöht. Damit setzen wir den zweiten Schritt der Koalitionsvertrag vereinbarten finanziellen Verbesserungen für Familien um. Im ersten Schritt war bereits zum 01.07.2019 das Kindergeld um 10 Euro und Kinderfreibetrag auf 7.620 Euro erhöht worden. Als Familienpartei Deutschland liegt uns die Unterstützung von Familien mit Kindern als tragende Säule unserer Gesellschaft ganz besonders am Herzen.
Dieser Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags liegen regelmäßige Überprüfungen und Erhebungen der Bundesregierung zugrunde. Die Bundesregierung legt alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern (Existenzminimumbericht) sowie einen Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs (Steuerprogressionsbericht) vor. Das Gesetz zielt darauf ab, Familienleistungen zu verbessern, mit steigenden Preisen verbundene höhere Existenzminima steuerpflichtiger Personen und ihrer Kinder zu berücksichtigen und die Wirkung der kalten Progression auszugleichen. Damit zeigen wir als Union einmal mehr, wie verantwortungsvolle Familienpolitik aussieht. Gerade in Zeiten von Corona ist das ein starkes Zeichen, dass wir Familien nicht alleine lassen, denn Familien sind das Rückgrat unserer Gesellschaft.