Ob auf einem Campingplatz in Lügde, in einer Gartenlaube in Münster oder einem Haus in Staufen: Immer wieder kommen in Deutschland schlimmste Verbrechen gegen Kinder ans Licht, die oftmals über Jahre hinweg von sexueller Gewalt betroffen sind. Ermittlungserfolge dürfen uns nicht davon ablenken, das die Dunkelziffer wahrscheinlich weiterhin hoch ist. Wir dürfen nicht nachlassen, Kindesmissbrauch mit ganzer Kraft zu verhindern. Deshalb haben wir als Union dies zu einem Schwerpunktthema gemacht.
Am 12. Februar 2019 haben wir als Union das Positionspapier ,,Sexuellen Kindesmissbrauch bekämpfen verabschiedet und darin unsere Forderungen konkretisiert, Kinder besser zu schützen. Inzwischen haben wir trotz langwierigen Widerstandes aus dem SPD-geführten Justizministerium viele darin enthaltene Forderungen umgesetzt. Dazu gehören die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit von Cybergrooming und die Stärkung der Befugnisse der Ermittler, indem sie computergenerierte Bilder für sogenannte Keuschheitsproben verwenden dürfen.
Zuletzt haben wir nach hartem Kampf durchgesetzt, dass der Strafrahmen sowohl für sexuelle Gewalt gegen Kinder als auch für den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie erheblich angehoben werden. Registereinträge sollen verlängert, Strafbarkeitslücken geschlossen und der minderschwere Fall des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs abgeschafft werden. Entscheidend ist vor allen Dingen die juristische Einstufung als Verbrechen und nicht mehr nur als Vergehen, was eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug nach sich zieht. Der Rahmen für den Besitz von Kinderpornographie wurde von 3 auf 5 Jahre angehoben. Dies hat auch mehr Befugnisse für die Ermittler zur Folge.
Das reicht uns jedoch noch nicht aus. Deshalb haben wir diese Woche mit dem Positionspapier Weitere Ansätze zur Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder einen zusätzlichen umfangreichen Forderungskatalog in der Fraktion beschlossen:
Darin sind als Schwerpunkte neben der Prävention und der Verhinderung von weiteren Taten auch weitere Ermittlungsmöglichkeiten enthalten. Wir wollen verdeckte Onlineermittlungen ermöglichen, um auf dem Server gespeicherte Daten verdeckt abschöpfen zu können, ohne dass Täter Vorkehrungen treffen können, aber auch ohne dass Verdächtige durch Hausdurchsuchungen etc. in die Öffentlichkeit gelangen und sich am Ende vielleicht der Verdacht als falsch herausstellt.
Ganz maßgeblich ist für die Stärkung der Ermittler die rechtssichere Vorratsdatenspeicherung, die die stärkste Waffe in den Händen der Ermittler ist. Die Speicherung der Verbindungsdaten ist in Deutschland eigentlich geltendes Recht, ist aber seit 2017 aus Rücksicht auf europäische Rechtsprechung ausgesetzt. Es ist deshalb eine Priorität hier eine rechtssichere Lösung auszuarbeiten. Dazu wirken wir auf das SPD-geführte Justizministerium ein.
Alle Verbesserungen der letzten Jahre im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern sind auf Initiative der CDU und oftmals gegen den anfänglichen Widerstand des Koalitionspartners und der Opposition beschlossen wurden. Durch gute Argumente und öffentlichen Druck ist es uns gelungen, Kinder besser zu schützen. Die Union bleibt die politische Kraft, die sich an vorderster Front für den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch einsetzt und die Ermittlungskompetenzen unserer Sicherheitsbehörden stärkt.