Die eigene Meinung frei, unbeeinflusst und offen sagen zu können, ist ein Grundpfeiler unserer freiheitlichen, pluralistischen Gesellschaft. Artikel 5 des Grundgesetzes schützt die Meinungsfreiheit als Grundrecht der Bürger unseres Staates. Die Meinungsfreiheit findet aber dort ihre Grenzen, wo andere Menschen bedroht, beleidigt und eingeschüchtert werden.
Unsere Gesetze müssen in der digitalen Welt genauso gelten wie in der analogen Welt. Hass und Hetze, Bedrohungen und Einschüchterungen dürfen nicht folgenlos bleiben. Sie sind der Nährboden und häufig auch Ausgangspunkt tätlicher Übergriffe. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
In der Öffentlichkeit stehende Persönlichkeiten, Berufspolitiker und auch ehrenamtliche Kommunalpolitiker werden nach einer politischen Äußerung immer häufiger im Internet mit Diffamierungen oder Morddrohungen überzogen oder es wird zu Gewalt gegen sie aufgerufen. Trauriges Beispiel hierfür ist der rechtsextremistisch motivierte Mord an dem hessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Hier wurden aus Worten Taten.
Aufgrund dieser Entwicklungen trauen sich viele Menschen vielfach nicht mehr, frei und offen ihre Meinung zu sagen.
Aufgrund dieser besorgniserregenden Entwicklungen haben wir diese Sitzungswoche das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen. Das seit 2017 geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist ein wichtiger Bestandteil bei der Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz. Seitdem sind die Anbieter sozialer Medien dazu verpflichtet, strafbare Postings zu prüfen und zu löschen. Über die Löschung hinaus ist es aber auch notwendig, strafbare Inhalte auch strafrechtlich zu verfolgen. Oftmals erhalten unsere Strafverfolgungsbehörden bislang keine Kenntnis von den gelöschten Inhalten. Deshalb werden wir das NetzDG erweitern und Anbieter wie Facebook, YouTube oder Twitter dazu verpflichten, bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden, um eine Strafverfolgung zu ermöglichen.
Zusätzlich werden wir die Strafverfolgung effektiver gestalten, indem wir die Erhebung von Internetdaten mitaufnehmen in die Strafprozessordnung. Bislang war es nur möglich sog. Telekommunikationsdaten, also klassische Telefongespräche und SMS zu erheben. Nachrichten von Messengerdiensten wie WhatsApp und Telegram sind somit ab sofort auch mitinbegriffen.
Das Gesetz beinhaltet zudem die Erweiterung und Verschärfung einzelner Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB):
- Der Tatbestand § 126 StGB ,,Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ wird um die Androhung einer gefährlichen Körperverletzung erweitert.
- Der Anwendungsbereich des § 140 StGB ,,Belohnung und Billigung von Straftaten“ umfasst zukünftig nicht nur die Billigung vollendeter und versuchter Straftaten, sondern auch die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten.
- Die Höchststrafe für die Bedrohung mit einem Verbrechen wird von einem auf zwei Jahre Freiheitsstrafe angehoben.
- Die Grundsätze der Strafzumessung gemäß § 46 StGB werden um antisemitische Motive ergänzt und als weiteres Beispiel für menschenverachtende Beweggründe und Ziele genannt, die bei der Strafzumessung besonders zu berücksichtigen sind.
- Der § 188 StGB ,,Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ wird um die ,,Kommunalpolitiker“ erweitert.
Alles in allem ist dies ein Meilenstein, um Hass und Hetze wirksam zu bekämpfen und Verrohungstendenzen insbesondere in der digitalen Welt entgegenzuwirken.