Der schwere sexuelle Missbrauch an Kindern in Münster ist erschütternd wie abstoßend zugleich und leider gibt es immer wieder solche furchtbaren Fälle. Wir haben deshalb als Fraktion schon seit Beginn der Legislaturperiode intensiv an diesem Thema gearbeitet. Ergebnis ist ein Positionspapier mit sinnvollen Forderungen, die von Prävention über Opferschutz bis zu Bestrafung reichen.
Einige Forderungen, zuletzt die Versuchsstrafbarkeit bei Cybergrooming, konnten wir inzwischen durchsetzen. In anderen Bereichen stellte sich das SPD-geführte Justizministerium lange quer, doch jetzt hat Ministerin Lambrecht endlich eingelenkt:
Das betrifft sowohl die von uns geforderte Erhöhung des Strafrahmens für den Besitz von Kinderpornographie von drei auf fünf Jahre, als auch die Einordnung von sexuellem Missbrauch von Kindern von Anfang an als Verbrechen.
Beide Maßnahmen sind angemessen und sinnvoll. Denn die Beschaffung und der Besitz von kinderpornographischem Material fördern den sexuellen Missbrauch von Kindern. Die Bilder und Filme werde gerade deshalb produziert, weil pädophile Menschen dies konsumieren. Die missbrauchten Kinder nehmen oftmals für ihr ganzes Leben seelischen Schaden. Die Erhöhung des Strafrahmens wird den Ermittlern zudem weitere Ermittlungsmöglichkeiten, wie das Abhören von Telefonen an die Hand geben.
Auch die angekündigte Bewertung von Kindesmissbrauch als Verbrechen ist dringend erforderlich. schließlich geht es nicht um einvernehmliche oder weniger einvernehmliche Knutschereien unter Jugendlichen, sondern darum, Kindern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, die von Pädophilen vergewaltigt und seelisch schwer geschädigt werden.
Dies ist aus meiner Sicht ein Durchbruch bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie. Allerdings müssen wir hier zunächst die konkrete Umsetzung abwarten, ich hoffe, dass das Justizministerium den Worten nun rasch und umfassend Taten folgen lässt und die entsprechenden Gesetzentwürfe rasch einbringt.
Unser Ziel bleibt es auch weiterhin, Kinder und Jugendliche mit allen rechtsstaatlichen Mitteln vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Dafür müssen wir noch eine Lücke schließen, die die Ermittlungsarbeit der Polizei behindert:
Für die Verfolgung von Pädophilen ist die Nutzung der Verbindungsdaten essentiell. Leider ist die Speicherung dieser Daten nach einem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster de facto ausgesetzt. Dies hat zur Folge, dass jährlich tausende Fälle von Kinderpornographie nicht weiterverfolgt werden können. Hier brauchen wir dringend eine rechtsverbindliche verpflichtende Regelung. Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden und dem Schutz von Kindern stehen. Dieses Thema hat für die Unionsfraktion weiter höchste Priorität.