In Deutschland hat das Asylrecht Verfassungsrang (Art. 16a GG). Wir bieten Menschen Schutz, die vor Krieg und Zerstörung fliehen müssen oder aufgrund ihrer politischen Haltung, ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihrer Sexualität verfolgt werden. Dazu stehen wir uneingeschränkt. Die gesellschaftliche Akzeptanz unseres Asylrechts hängt aber auch davon ab, dass es nicht systematisch missbraucht wird.
Der Fall des I. Miri stellt einen solchen Missbrauch zweifelsfrei dar und ist geeignet, die Akzeptanz des Asylrechts zu beschädigen. Aus meiner Sicht müssen wir uns in Deutschland die Frage stellen, ob wir uns ein Asylrecht leisten wollen, bei dem Kriminelle ein bestehendes Einreise- und Aufenthaltsverbot missachten, illegal einreisen und dann noch einen Asylantrag in Deutschland stellen können, der sie bis zur Entscheidung über den Asylantrag vor der Abschiebung schützt.
Ich halte das für keinen tragbaren Zustand. Nach meinem Empfinden öffnet dieser Rechtsrahmen Missbrauch Tür und Tor und lädt Kriminelle wie ausreisepflichtige Personen quasi dazu ein, unserem Rechtsstaat auf der Nase herumzutanzen. Im Sinne von Humanität und Ordnung als Grundprinzip unserer Migrationspolitik ist es aus meiner Sicht angebracht, die Möglichkeit eines erneuten Asylantrags deutlich einzuschränken. Hierzu habe ich mich in der Bild diese Woche geäußert: https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/fall-miri-clanboss-beantragt-asyl-trotz-einreisesperre-werden-wir-ihn-nie-wieder-65742172.bild.html#remId=1648809795800713965
Derzeit kann jeder, der sich illegal Zutritt nach Deutschland verschafft hat, immer wieder einen Asylantrag stellen. Die Alternative hierzu, wenn man Verstöße gegen Wiedereinreise- und Aufenthaltssperren wirksam unterbinden will, sind umfassende Grenzkontrollen. Hier hat Bundesinnenminister kurzer Hand reagiert. Die Bundespolizei ist seit Mittwoch bundesweit zu mehr Kontrollen an den Grenzen angewiesen worden. Ziel ist das Aufspüren von Menschen, die trotz Einreiseverbots in die Bundesrepublik wollen. Wer trotz bestehender Einreisesperre über die Grenze will, werde sofort abgewiesen. Wer trotz Einreisesperre Asyl fordere, um wie Miri in Deutschland bleiben zu können, solle künftig umgehend festgenommen werden bis zum Abschluss des Asylverfahrens. Illegale Einreise ist mit bis zu drei Jahren Haftstrafe belegt.
Bei aller berechtigten Irritation in diesem Fall verdient die Polizei in Bremen ausdrücklich Lob dafür, dass sie I. Miri umgehend festgesetzt und in Sicherungshaft genommen hat. Ich gehe davon aus, dass das Asylverfahren nun sehr zügig betrieben und abgeschlossen wird mit dem Ziel der Rückführung.