Durch Wirtschaftsverbände wie den Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe und die IHK Nord wurde ich auf die aktuelle Evaluierung der Wasserrahmenrichtlinie in der EU aufmerksam gemacht.
Die Richtlinie aus dem Jahr 2000 schafft einen Ordnungsrahmen für Maßnahmen in den EU-Staaten im Bereich der Wasserpolitik. Diese Evaluierung ist deshalb vorgesehen, um zu prüfen, ob diese Richtlinie sich bewährt hat oder ob Verbesserungen bzw. Fristverlängerungen nötig sind. Denn aktuell sieht die Richtlinie bis 2027 einen guten Gewässerzustand in allen Gewässern vor. Dieses Ziel wird kaum zu erreichen sein, wofür hohe Investitionskosten, alte im Boden befindliche Schadstoffe oder Düngemittel sowie vielen andere Faktoren ursächlich sind. Tatsächlich wird die Richtlinie in Deutschland wie so oft strenger ausgelegt als anderswo.
Schon jetzt verlängert die Beachtung der Richtlinie größere Planungsvorhaben in Deutschland um etwa ein Jahr. Auch bei der Verzögerung der Elbvertiefung hat dies eine gewichtige Rolle gespielt. Eine Abschaffung, auch ein Abrücken vom Ziel des guten Gewässerzustandes wäre trotzdem nicht richtig. Es geht eher um Präzisierungen und Klarstellungen, die die Richtlinie in ihrer europaweiten Anwendung harmonisieren sollen. Schließlich muss ehrlich geprüft werden, ob sich der gute Gewässerzustand bis Ende 2027 wirklich erreichen lässt. Ggf. muss Deutschland auf europäischer Ebene für eine Fristverlängerung eintreten. Dies wird derzeit jedoch durch das Bundesumweltministerium anders gesehen. Sollte sich nichts ändern, besteht aus meiner Sicht die Gefahr, dass dieser gute Gewässerzustand ab 2028 eingeklagt wird und dass auf diesem Wege Fahrverbote oder Einleitungsverbote erlassen werden, die unsere Wirtschaft schwer belasten könnten.
Vor diesem Hintergrund habe ich mich dazu mit wichtigen Akteuren der Unionsfraktion ausgetauscht. Wir wollen das Problembewusstsein bei den politischen Akteuren schärfen und erreichen, dass Deutschland sich in der EU für Verbesserungen und ggf. eine Fristverlängerung bei der Wasserrahmenrichtlinie einsetzt.