Diese Woche wird das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ins Parlamentarische Verfahren eingebracht.
Wir haben uns als Innenpolitiker der Union ebenfalls für den vereinfachten Zugang von Menschen mit qualifizierter Berufsausbildung in den deutschen Arbeitsmarkt eingesetzt, weil der Fachkräftemangel in vielen Branchen inzwischen eklatant ist, Wirtschaftskraft kostet und unseren Wohlstand gefährdet. Immer mehr Stellen und Ausbildungsplätze können nicht besetzt werden. Kritisch sehen wir im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeiten, dass bestimmte Personen bis zu 6 Monate zur Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche einreisen dürfen.
Ganz verhindern konnten wir diese Regelungen bisher nicht. Aber sehr positiv ist, dass die Einreise an gute Deutschkenntnisse und einen Nachweis , dass der Lebensunterhalt gesichert ist, geknüpft ist.
Sollten Personen aus dieser Gruppe Asylanträge stellen, sind diese als „offensichtlich unbegründet“ abzulehnen. Zudem besteht die Möglichkeit, bei einer Häufung aus bestimmten Staaten, für deren Staatsangehörige diese Aufenthaltstitel zu sperren. Wir wollen qualifizierte Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt, die unserem Land nützt und keine Einwanderung ins Sozialsystem. Deshalb ist der Bezug von Arbeitslosengeld oder Harzt IV-Leistungen für diese Personengruppe ausgeschlossen. Wichtig war uns die Befristung der neuen Regelungen auf 5 Jahre, damit es keine automatische Fortgeltung gibt,
wenn Änderungsbedarf festgestellt werden sollte und die politischen Mehrheiten dafür nicht gegeben sind. Wir Innenpolitiker werden uns im parlamentarischen Verfahren für weitere Verbesserungen einsetzen.