Am Dienstag haben wir in der Fraktionssitzung das Positionspapier ,,Sexuellen Kindesmissbrauch bekämpfen“ mit einem umfassenden Maßnahmenbündel zum besseren Schutz, mehr Prävention, besseren Strafverfolgungsmöglichkeiten und einer Heraufsetzung des Strafmaßes beschlossen. Als früherer Familienpolitiker mit besonderem Schwerpunkt auf Kinderschutz bin ich insbesondere den Urhebern und Kollegen Elisabeth Winkelmeier-Becker und Marcus Weinberg für diese klare Kursbestimmung dankbar.
Wir alle kennen die schrecklichen Bilder und Stimmen aus den Nachrichten, wenn ein Kind Opfer sexueller Gewalt geworden ist. Viele Betroffene bleiben ihr Leben lang durch die Missbrauchserfahrungen geprägt. Jedes Jahr erleiden zehntausende Kinder und Jugendliche sexuelle Gewalt – sei es in der eigenen Familie, im sozialen Umfeld, in Bildungseinrichtungen oder bei der Nutzung digitaler Medien. Die polizeiliche Kriminalstatistik 2017 spricht von 13.500 angezeigten Fällen. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen.
I. Härtere Strafen
Es ist nicht weiter vermittelbar, dass ein Ladendieb stärker bestraft wird als ein Straftäter mit kinderpornographischen Inhalten. Deswegen fordern wir eine Strafverschärfung für den Besitz von Kinderpornographie ebenso wie die Verschärfung des Tatbestandes des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Geplant ist außerdem die Schaffung eines neuen Tatbestandes, der das Betreiben von Handelsplattformen etwa zur Vermittlung kinderpornografischen Materials im sogenannten Darknet unter Strafe stellt. Und schon der Versuch des sogenannten Cybergroomings – die Kontaktaufnahme pädokrimineller Täter mit Kindern im Internet – soll künftig strafbar sein.
II. Mehr Befugnisse für Ermittler
Auch den Ermittlern sollen mehr Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, um der Täter habhaft zu werden. So sollen etwa die Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden können, Verbindungsdaten länger zu speichern, vor allem mit dem Ziel, die Anbieter von kinderpornographischem Material überwachen zu können. Im vergangenen Jahr konnten 8.400 Fälle von Kinderpornographie nicht weiterverfolgt werden, weil Verbindungsdaten nicht gespeichert werden durften. Für uns ist klar: Datenschutz darf nicht über Kinderschutz stehen. Zudem sollen Ermittler künftig im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornographie zwar keine echten kinderpornographischen, aber echt aussehende, computergenerierte Bilder hochladen dürfen, um Straftäter zu überführen.
III. Hilfe und Prävention
Die Unionsfraktion möchte aber auch die Hilfesysteme für Betroffene stärker ausbauen. Ein Ansatz sind hier die spezialisierten Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, die es jetzt auch als „mobile Fachberatungsstellen“ geben soll. Mittel aus dem Bundeshaushalt wurden hierzu durch die Union erkämpft. In bisher nicht versorgten ländlichen Regionen werden mobile Teams aufgebaut, um Betroffene und ihre Familien künftig vor Ort beraten und unterstützen zu können.