In den vergangenen Wochen wurde medial intensiv über eine Moscheesteuer diskutiert. Ich habe hierzu in unterschiedlichen Medien Stellung genommen. Ich begrüße die Debatte um eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für islamische Religionsgemeinschaften ausdrücklich, sie muss aber zwingend gemeinsam mit der Frage der Auslandsfinanzierung geführt werden. Die Einflussnahme ausländischer Regierungen auf Muslime in Deutschland unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit ist eine Gefahr für den gesellschaftlichen Frieden in Deutschland und gehört auf den Prüfstand. Wenn Gelder nach Deutschland fließen, um Moscheebauten oder das Gehalt des Imams zu finanzieren, ist das nicht per se problematisch. Ähnliches machen auch die christlichen Kirchen weltweit.
Problematisch ist aber, wenn islamistische Strukturen und Ideologien durch radikale Geldgeber aus dem Iran, Türkei oder Saudi-Arabien in Deutschland verbreitet und gefördert werden. Hier brauchen wir nicht nur eine Transparenzoffensive, die die Finanzierungsquelle offenlegt, sondern auch eine schwarze Liste mit gefährlichen Geldgebern, denen der Geldhahn nach Deutschland abgedreht werden muss.
Eine Moscheesteuer, vergleichbar mit der Kirchensteuer ist in Deutschland so nicht möglich. Das deutsche Staatskirchenrecht ist nicht ein zu eins auf den Islam übertragbar. Die Islamverbände erfüllen derzeit nicht ansatzweise die Voraussetzungen, als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt zu werden und dadurch am staatlichen Steuereinzug teilnehmen zu können. Es fehlen nicht nur einheitliche Ansprechpartner, sondern es gibt nicht einmal eine offizielle Mitgliedschaft wie bei den christlichen Kirchen, die den Gläubigen den förmlichen Ein- und Austritt aus der islamischen Glaubensgemeinschaft ermöglicht. Ein Austritt ist im islamischen Glauben nicht vorgesehen. Im Gegenteil: Er wird in einigen islamischen Staaten sogar mit der Todesstrafe sanktioniert.
Für mich ist klar, solange Islamverbände rechtlich und organisatorisch von ausländischen Regierungen abhängig sind, kommt eine Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts in Deutschland nicht in Frage. Solange die Anerkennung ausbleibt, können auch keine Steuern durch die Moscheen erhoben werden.