Schon vor der Sommerpause haben wir als CDU/CSU. Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Entfristung der momentan geltenden sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie in den Bundestag eingebracht, den die Ampel-Koalition am gestrigen Tag in namentlicher Abstimmung abgelehnt hat; darunter auch die Abgeordneten der FDP, die sich in der Öffentlich vehement für eine Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes aussprechen. Gerade die Gastronomie hat es in der Corona-Pandemie sehr stark getroffen. Während sich andere Branchen weitgehend erholt haben, leidet die Gastronomie unter hohen Lebensmittelpreisen dank Inflation weiter. Aber nicht nur die Gastronomie, auch Kitas und Schulen, Pflegeeinrichtungen u.a. sind davon betroffen. Erhöhte Personal-, Energie- und Heizkosten, Preiserhöhungen etc. brachten viele an den Rand der Wirtschaftlichkeit. Seit 2019 haben ca. 36.000 gastronomische Unternehmen aufgegeben und ihre Lokale dauerhaft geschlossen. Zahlreiche Mitarbeiter sind abgewandert. Die während der Pandemie durch den Bundestag beschlossenen 7 % erleichtern es den Gastronomen, die Preise moderat zu gestalten. Daher müssen sie bleiben. Noch bis zum 31.12.2023 dürfen Restaurants und Gaststätten den ermäßigten Steuersatz auf Speisen erheben. Ab 01.01.2024 werden dann wieder die 19 % Mehrwertsteuer fällig.
Wie wichtig der Gastronomie dieses Anliegen ist, zeigt eine Petition aus Dresden, die beim Deutschen Bundestag eingereicht wurde. Bereits während der Pandemie entstand hier die Initiative „Leere Stühle“, die dann deutschlandweit bekannt wurde und sich verbreitete. Nach drei Verlustjahren in Folge ist die Situation der heimischen Restaurants nach wie vor kritisch. Dies soll mit dieser Petition noch einmal verdeutlicht werden und gleichzeitig die Regierung auf die Notwendigkeit der Entfristung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes aufmerksam machen. Es geht bei dieser Petition um die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen. Die Ampelregierung ist gefragt, eine wettbewerbsverzerrende Situation zu unterbinden, denn Essen zum Mitnehmen wird weiterhin nur mit 7% besteuert. Im Übrigen würde eine dauerhafte Senkung auf 7 % Mehrwertsteuer eine Harmonisierung an die übliche europaweite Regelung zur Besteuerung von Speisen in der Gastronomie zur Folge haben. In 23 EU-Staaten gilt bereits der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie.
Laut dem Hotel und Gastgewerbeverband DEHOGA ist davon auszugehen, dass das Sterben von Restaurants und Cafés in den Innenstädten und auf dem Land weitergehen wird und damit auch ein Stück Identität, Verbundenheit und Kultur stirbt. Insofern würde ich mich freuen, wenn Sie mit ihrer Stimme die Petition an den Bundestag unterstützen. Wenn innerhalb von vier Wochen 50.000 Unterschriften oder Online-Mitzeichnungen im Bundestags-Petitionsforum (Klicks auf anderen privaten Plattformen zählen nicht!) zusammenkommen, kann eine Öffentliche Anhörung, bei der das Finanzministerium Rede und Antwort stehen muss, erzwungen werden. Noch bis zum 10.10.2023 ist die Mitzeichnung möglich. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie Ihre Netzwerke über die laufende Petition informieren würden. Nicht nur die „klassische Gastronomie“ ist davon betroffen, auch das Essen in KITA und Schule ist von der Erhöhung des Steuersatzes betroffen.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzen wir uns ausdrücklich für diese Petition ein (https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_08/_30/Petition_156895.nc.html) und fordern mit unserem Antrag den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft zu entfristen.
Antrag: https://www.christophdevries.de/wp-content/uploads/2023/09/EA_Aenderung_Umsatzsteuergesetz-002.pdf